GROSSARTIGE STEUERTIPPS
FÜR JEDES UNTERNEHMEN

STEUERN SPAREN

Auch 2022 besteht wieder die Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen. Mit unseren Tipps zeigen wir, wie dies optimal gelingt.

Bereits 2020 wurde die Homeoffice Pauschale im Jahressteuergesetz eingeführt. Diese wird auch 2022 wieder angewendet. Muss eine Tätigkeit also aufgrund der Pandemie im Homeoffice stattfinden, so können jeden Tag 5 € als Betriebsausgabenabzug vom Gewinn abgezogen werden. Jährlich sind 600 € die Maximalgrenze.

Unser Tipp: Diese Homeoffice Zeiten ordentlich dokumentieren.

Pandemiebedingt fehlt es häufig an flexiblen Arbeitskräften. Werden nun Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige mit einem Minijob eingestellt, ergeben sich steuerliche Vorteile. Die Sozialabgaben und auch pauschale Abgeben sind gewinnmindernde Betriebsausgaben. Ein Minijob wird nicht versteuert.

Unser Tipp: Auch an dieser Stelle sollten Arbeitszeiten und Tätigkeiten für das Finanzamt genau dokumentiert werden.

Bis zum 31.03.2022 kann die Corona Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 € steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten werden. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Arbeitslohn bis zum Stichtag ebenfalls vollständig gezahlt wurde. Minijobber können diese Prämie ebenfalls erhalten. Die sogenannte „Fremdüblichkeit“ der Zahlung muss jedoch zwingend nachgewiesen werden.

Unser Tipp: Der Maximalbetrag gilt nicht jährlich, sondern ist ein Gesamtbetrag, welcher zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2022 pro Mitarbeiter nicht überschritten werden darf.

Beim Finanzamt kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. So bleibt man vorerst liquide und kann mit dem Geld wirtschaften. Wer nachweisen kann, dass er durch die Pandemie wirtschaftlich benachteiligt ist, kann einen solchen Antrag stellen.

Unser Tipp: Als Selbstständiger wird der Prozess weniger bürokratisch gehandhabt.

Durch das Führen eines Fahrtenbuches kann die pauschale Methode zur Ermittlung umgangen werden.

Unser Tipp: Hierfür muss der Anteil der privaten Fahrten jedoch geringer ausfallen als die geschäftlichen Fahrten.

Muss monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden, bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, welcher mit Stress verbunden ist. Nicht nur für die Übermittlung, sondern auch für die Zahlung kann ein Monat Aufschub beantragt werden.

Unser Tipp: Für Selbstständige kann für die monatliche und auch für die dreimonatliche Übermittlung ein Aufschub beantragt werden.

Nach der Regelung muss die Umsatzsteuer angemeldet und bezahlt werden. Dies nennt sich Sollversteuerung. Betrug der Jahresumsatz im Jahr 2021 jedoch nicht mehr als 600.000 €, kann eine Ist-Versteuerung beantragt werden. Das bedeutet, dass die Steuer erst in dem Monat angemeldet und gezahlt werden muss, sobald der Kunde gezahlt hat.

Unser Tipp: Da eine 12-monatige Aufrechnung seitens des Finanzamtes stattfindet, ist hier auf entsprechende Summen zu achten.

Beispiel: Wurde die Tätigkeit im Oktober begonnen und die Umsätze bis zum Jahresende betrugen 200.000 €, würden diese hochgerechnet einen Jahresumsatz von 800.000 € ergeben. In diesem Fall wäre die Höchstgrenze überschritten.

Bei einer Erhöhung des Gehalts oder bei Sonderzahlungen geht ungefähr die Hälfte der Mehrzahlung an das Finanzamt und wird für Sozialabgaben abgerechnet. Steuerbegünstigte Zahlungen stellen häufig eine weit höhere Mitarbeitermotivation dar. Beispielsweise ein Betriebshandy oder ein Zuschuss für die Kinderbetreuung sind für den Mitarbeiter steuerfrei.

Erfahrungen & Bewertungen zu Die Telefonhelden