UNTERNEHMENSGRÜNDUNG & CO.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG, FIRMENGRÜNDUNG, GEWERBEANMELDUNG

Jeder, der auf selbstständiger Basis oder auch nebenbei mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, muss dies anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist also immer notwendig, wenn man sich selbstständig macht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ein Kleingewerbe oder eine Vollzeittätigkeit handelt. Alles Wissenswerte über die Unternehmensgründung, die Firmengründung und die Gewerbeanmeldung erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bei der Firmengründung & Gewerbeanmeldung werden zahlreiche Unterlagen benötigt. Je nach Art des Gewerbes, welches angemeldet werden soll, werden natürlich verschiedene Unterlagen benötigt. Einige Unterlagen werden unabhängig von der Art des Gewerbes bei jeder Firmengründung & Gewerbeanmeldung benötigt.

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CHECKLISTE FÜR DIE FIRMENGRÜDUNG & GEWERBEANMELDUNG

  Das Formular zur Gewerbeanmeldung

  Ein Identitätsnachweis im Original (gültiger Personalausweis oder Reisepass)

  Eventuell eine Aufenthaltsgenehmigung

  Der Handelsregisterauszug

  Bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte

  Weitere Nachweise und/oder Genehmigungen

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WORUM HANDELT ES SICH BEI DIESEN UNTERLAGEN ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG?

Alle einzureichenden Unterlagen sind wichtig und sollten genauestens vorbereitet werden.

Formular zur Gewerbeanmeldung:
Das Formular zur Gewerbeanmeldung wird bei jeder Unternehmensgründung benötigt. Auf dem zuständigen Gewerbeamt und meistens auch online können Sie dieses Formular bekommen. Der Vorteil daran ist, dass das Formular nun in Ruhe und sorgfältig ausgefüllt werden kann.

DAS FORMULAR ZUR GEWERBEANMELDUNG ENTHÄLT:

  Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Kontaktdaten)

  Die Anschrift des neuen Gewerbes inkl. Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Mail

  Datum, an dem die Geschäftsaufnahme stattfindet

  Anzahl der Mitarbeiter

  Art der Geschäftstätigkeit

Expertentipp: Bei der Art der Geschäftstätigkeit sollte diese nicht zu sehr eingegrenzt werden. Ändert sich etwas, so muss ansonsten ein neues Gewerbe angezeigt werden. Ein Goldschmied schreibt beispielsweise nicht nur „Goldschmiedearbeiten“, sondern auch: Uhrmacherarbeiten, Reparaturen, Anfertigungen, Schätzungen, Reinigen von Schmuck und Uhren, Uhrenservice (Reinigen, Bänder, Batterien), Verkauf von Schmuck, Steinen, Accessoires und Dekoration. So sind sämtliche Tätigkeitsfelder abgedeckt und man hat Ruhe.

Selbstverständlich muss man sich bei jedem Amtsgang ausweisen. So auch beim Gewerbeamt. Scheitert die Firmengründung & Gewerbeanmeldung daran, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, ist dies mehr als ärgerlich. Wer schon bei der Unternehmensgründung beim Gewerbeamt seine Ausweispapiere vergisst, hat einen schlechten Start.

Eine Firmengründung & Gewerbeanmeldung in Deutschland ist auch jedem erlaubt, der kein deutscher Staatsbürger ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss jedoch zwingend vorliegen, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis. Beides stellt die Ausländerbehörde aus, die Arbeitsgenehmigung ist in manchen Visa bereits enthalten.

Außer Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen muss jedes Unternehmen, welches gewerblichen Handel betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Der Handelsregisterauszug muss zur Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei einem Handelsregisterauszug aus dem Ausland muss eine entsprechende Übersetzung in die deutsche Sprache zusätzlich zum Original vorgelegt werden.

Berufe, welche eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erfordern, benötigen zur Firmengründung & Gewerbeanmeldung die Handwerkskarte, welche diese Eintragung bestätigt.

Verschiedene Berufe benötigen eine Erlaubnis, um diese ausüben zu dürfen.
Beispielsweise:

– Makler
– Tierhandel
– Spielhallen
– Fahrschulen
– Gastronomie
– Inkassobüros
– Pflegedienste
– Bewachungsgewerbe
– Waffen- und Sprengstoffhandel
– Personen- oder Güterbeförderung
– Buchführungshelfer auf selbstständiger Basis
– Handwerksberufe der Anlage A (Meistertitel)

Außerdem können einige Unterlagen zur Unternehmensgründung notwendig sein:

– Gaststättenerlaubnis
– Amtsärztliche Bescheinigung
– Polizeiliches Führungszeugnis
– Nachweis der Sachkundeprüfung
– Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Achtung:
Einige Gewerbe sind nach § 38 der Gewerbeordnung überwachungsbedürftig. Um den oder die Firmengründer genauestens zu überprüfen, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug vorgelegt werden.

Beispiele hierfür sind das Schmuckgewerbe, der Edelmetallhandel, Schlüsseldienste, der Handel mit hochwertigen Konsumgütern, der Kraftfahrzeughandel und einige mehr. Wer alle Unterlagen perfekt sortiert und vollständig mit sich führt, hat die Unternehmensgründung und Gewerbeanmeldung schnell und einfach hinter sich gebracht.

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